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CMR-Reklamationsfristen: der praktische Leitfaden
Das CMR-Übereinkommen setzt strikte Fristen für Reklamationen wegen Schäden, Verlust und Verspätung im internationalen Straßengüterverkehr: 7 Tage, 21 Tage und 1 Jahr. Wer sie verpasst, verliert den Anspruch.
Das CMR-Übereinkommen regelt die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße und kennt bei Fristen kein Pardon: Ohne rechtzeitige Vorbehalte gilt die Ware als in gutem Zustand abgeliefert, und die Reklamation scheitert. Diese Fristen sollte jeder Disponent auswendig kennen.
Äußerlich erkennbare Schäden: Vorbehalte bei Ablieferung
Ist der Schaden oder Teilverlust sichtbar, müssen die Vorbehalte im Moment der Ablieferung schriftlich auf dem CMR-Frachtbrief oder Ablieferbeleg festgehalten werden. Ohne Vorbehalte vermutet Artikel 30, dass die Ware vertragsgemäß empfangen wurde.
Äußerlich nicht erkennbare Schäden: 7 Tage
Ist der Schaden bei Empfang nicht sichtbar (etwa innerhalb der Verpackung), bleiben 7 Tage ab Ablieferung für schriftliche Vorbehalte — Sonn- und Feiertage nicht mitgerechnet. Danach wirkt die Vermutung gegen Sie.
Lieferverspätung: 21 Tage
Für Verspätungsansprüche muss dem Frachtführer innerhalb von 21 Tagen nach Zurverfügungstellung der Ware ein schriftlicher Vorbehalt zugehen. Die Frist läuft in Kalendertagen und ist eine Ausschlussfrist: ohne Vorbehalt keine Entschädigung wegen Verspätung.
Verjährung: 1 Jahr (3 bei Vorsatz)
Ansprüche aus CMR-Beförderungen verjähren nach einem Jahr. Bei Vorsatz oder gleichgestelltem Verschulden verlängert sich die Frist auf drei Jahre. Der Fristbeginn variiert: ab Ablieferung (Schäden), ab dem vorgesehenen Ablieferungstag (Totalverlust) oder ab Vertragsende.
Eine schriftliche Reklamation an den Frachtführer hemmt die Verjährung, bis er sie schriftlich zurückweist (Artikel 32.2). Dokumentieren Sie alles: Daten, Fotos, den mit Vorbehalten gezeichneten CMR-Frachtbrief.
Häufige Fehler
- Einen sauberen CMR trotz sichtbaren Schadens zeichnen: nachträgliche Vorbehalte helfen bei erkennbaren Schäden nicht mehr.
- Die 7 Tage falsch zählen: Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
- Vorbehalt und Reklamation verwechseln: Der Vorbehalt wahrt den Anspruch; die Reklamation beziffert ihn und hemmt die Verjährung.
Damit keine Frist mehr verrutscht, berechnet der CMR-Fristenrechner auf dieser Website jedes Fristende ab dem Ablieferdatum und exportiert die Termine in Ihren Kalender.