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Lenk- und Ruhezeiten — VO (EG) 561/2006

Geben Sie die bisherige Lenkzeit ein und sehen Sie, wie viel Zeit innerhalb jedes Limits der Verordnung (EG) 561/2006 bleibt — Pflichtpause, Tages-, Wochen- und Doppelwochengrenzen — plus die fällige tägliche Ruhezeit.

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Angesammelte Lenkzeit

Verbleibende Kontingente

  • Bis zur 45-Minuten-Pause (Art. 7)
    4 h 30 min
  • Heute übrig — 9-h-Limit (Art. 6.1)
    9 h
  • Heute übrig mit 10-h-Verlängerung
    10 h
  • Diese Woche übrig — 56-h-Limit (Art. 6.2)
    56 h
  • Diese Doppelwoche übrig — 90-h-Limit (Art. 6.3)
    90 h
  • Aktuell bindendes Kontingent
    10 h
  • Fällige tägliche Mindestruhezeit (Art. 8)Reduzierte 9-h-Ruhezeit noch verfügbar
    9 h

Orientierungsreferenz zur Verordnung (EG) 561/2006 (Straßentransport, Fahrzeuge >3,5 t). Ersetzt weder den Fahrtenschreiber noch Rechtsberatung: Ausnahmen, Mehrfahrerbetrieb, Fähre/Zug und AETR-Regeln können die Berechnung ändern.

Rechtsgrundlagen geprüft am · Offizielle Quelle: Regulation (EC) 561/2006 — EUR-Lex ↗