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Lenk- und Ruhezeiten — VO (EG) 561/2006
Geben Sie die bisherige Lenkzeit ein und sehen Sie, wie viel Zeit innerhalb jedes Limits der Verordnung (EG) 561/2006 bleibt — Pflichtpause, Tages-, Wochen- und Doppelwochengrenzen — plus die fällige tägliche Ruhezeit.
Angesammelte Lenkzeit
Seit dem 1. Juli 2026 fallen Transporter von 2,5 bis 3,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr unter die Verordnung 561/2006. Nicht in dieser Version: wöchentliche Ruhezeit (Art. 8.6), Mehrfahrerbetrieb, Unterbrechung der Ruhezeit auf Fähre oder Zug (Art. 9), Richtlinie 2002/15.
Verbleibende Kontingente
- Bis zur 45-Minuten-Pause (Art. 7)4 h 30 min
- Die nächste Pause muss dauern45 min
- Heute übrig — 9-h-Limit (Art. 6.1)9 h
- Heute übrig mit 10-h-Verlängerung10 h
- Diese Woche übrig — 56-h-Limit (Art. 6.2)56 h
- Diese Doppelwoche übrig — 90-h-Limit (Art. 6.3)90 h
- Aktuell bindendes Kontingent10 h
- Fällige tägliche Mindestruhezeit (Art. 8)Reduzierte 9-h-Ruhezeit noch verfügbar9 h
Orientierungsreferenz zur Verordnung (EG) 561/2006 (Straßentransport, Fahrzeuge >3,5 t). Ersetzt weder den Fahrtenschreiber noch Rechtsberatung: Ausnahmen, Mehrfahrerbetrieb, Fähre/Zug und AETR-Regeln können die Berechnung ändern.
Rechtsgrundlagen geprüft am · Offizielle Quelle: Regulation (EC) 561/2006 — EUR-Lex ↗
