Zum Inhalt springen
glauc.cat
Zurück zum Blog

Veröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

Lenk- und Ruhezeiten: die Verordnung 561/2006 verständlich erklärt

Die EU-Lenk- und Ruhezeitregeln, die der Fahrtenschreiber überwacht: 4,5 Stunden und 45 Minuten Pause, 9 Stunden täglich, 56 wöchentlich, 90 in zwei Wochen sowie die Ruhezeiten von 11 und 45 Stunden.

Die Verordnung (EG) 561/2006 regelt Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten im EU-Straßenverkehr für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Der Fahrtenschreiber zeichnet alles auf, und Überschreitungen gehören zu den häufigsten Verstößen der Branche. Das sind die wesentlichen Regeln.

Die Pause: 45 Minuten nach 4,5 Stunden

Nach 4,5 Stunden kumulierter Lenkzeit ist eine Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten fällig. Sie darf geteilt werden: zuerst 15 Minuten, dann 30 — in dieser Reihenfolge. Eine Aufteilung 30 + 15 ist nicht zulässig.

Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden (zweimal pro Woche 10)

Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Zweimal pro Woche darf sie auf 10 Stunden verlängert werden. Der Lenktag läuft zwischen zwei täglichen Ruhezeiten (oder einer täglichen und einer wöchentlichen).

Wochen- und Doppelwochengrenze: 56 und 90 Stunden

In einer Woche sind höchstens 56 Lenkstunden erlaubt, in zwei aufeinanderfolgenden Wochen höchstens 90. Nach einer 56-Stunden-Woche darf die folgende also 34 Stunden nicht überschreiten.

Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden (oder 9 reduziert)

Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen Ruhezeit ist eine tägliche Ruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden erforderlich. Sie darf höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden verkürzt oder in zwei Abschnitte von 3 + 9 Stunden (in dieser Reihenfolge) geteilt werden.

Wöchentliche Ruhezeit: 45 Stunden (oder 24 mit Ausgleich)

Jede Woche ist eine Ruhezeit von 45 zusammenhängenden Stunden erforderlich; einmal in zwei Wochen darf sie auf 24 Stunden verkürzt werden. Die Verkürzung ist vor Ende der dritten Folgewoche am Stück auszugleichen. Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht in der Kabine verbracht werden.

Woher die Bußgelder kommen

  • Die Pause falsch herum teilen (30 + 15): Verstoß, obwohl die Summe 45 Minuten ergibt.
  • Zwei starke Wochen verketten: 56 + 40 Stunden überschreiten bereits die 90-Stunden-Grenze der Doppelwoche.
  • Den Ausgleich einer verkürzten Wochenruhezeit innerhalb der Drei-Wochen-Frist vergessen.

Zum Planen einer Schicht oder zum Prüfen eines Routenplans dient der Lenk- und Ruhezeitenrechner auf dieser Website.

Lenk- und Ruhezeiten: die Verordnung 561/2006 verständlich erklärt — glauc.cat