Nach der CMR ist der Frachtführer die Partei, die den Beförderungsvertrag schließt, auch wenn sie die Fahrt weitervergibt. Er haftet für Verlust, Beschädigung und Verspätung zwischen Übernahme und Ablieferung, begrenzt auf 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht (Art. 23).
Ein Spediteur, der den Frachtbrief im eigenen Namen ausstellt, handelt als vertraglicher Frachtführer und übernimmt diese Haftung gegenüber dem Kunden, obwohl der Lkw einem anderen gehört. Das sollten Sie wissen, bevor Sie unterschreiben.
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