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Lernen · Glossar

DAP

Incoterm für jeden Verkehrsträger: Der Verkäufer liefert am benannten Ort entladebereit; der Käufer übernimmt die Einfuhrabfertigung.

Auch: Delivered at Place

Bei DAP trägt der Verkäufer Kosten und Risiko, bis das ankommende Fahrzeug den benannten Ort erreicht und die Ware dem Käufer entladebereit zur Verfügung steht. Der Käufer entlädt, erledigt die Einfuhrabfertigung und zahlt Zölle und Steuern.

Es ist die übliche Wahl, wenn der Verkäufer den Transport steuern, aber nicht mit dem Zoll des Bestimmungslandes zu tun haben will. Ist der benannte Ort das Lager des Käufers, klären Sie, wer zahlt, wenn der Lkw stundenlang auf die Entladung wartet.