Was es ist
Die Incoterms sind elf dreibuchstabige Klauseln der Internationalen Handelskammer, die in einem Kaufvertrag festlegen, wer welchen Transportabschnitt organisiert und bezahlt, wo die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und wer Ausfuhr und Einfuhr abfertigt.
Sie sind Vertragsrecht, kein Gesetz: Sie gelten, weil die Parteien sie in den Vertrag aufnehmen, und binden in jedem Land. Über Eigentum, Zahlung oder den Beförderungsvertrag sagen sie nichts.
Wo es gilt
Jedes Land, sobald ein Kaufvertrag auf sie verweist. Die Fassung 2020 löst die von 2010 ab; ältere Fassungen gelten weiter, wenn ein Vertrag sie nennt.
Was man wissen muss
- 01Sieben Klauseln gelten für jeden Verkehrsträger: EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP.
- 02Vier Klauseln gelten nur für See- und Binnenschifffahrt: FAS, FOB, CFR und CIF.
- 03Bei FOB, CFR und CIF geht die Gefahr über, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist; bei CPT und CIP mit Übergabe an den ersten Frachtführer, obwohl der Verkäufer die Fracht zahlt.
- 04DDP ist die einzige Klausel, bei der der Verkäufer die Einfuhr abfertigt und Zölle und Steuern zahlt; bei DAP fertigt der Käufer die Einfuhr ab.
- 05EXW ist die Mindestverpflichtung des Verkäufers; in der Praxis ist FCA für Exporte meist besser, weil der Verkäufer die Ausfuhrabfertigung übernimmt.
- 06CIP verlangt eine Allgefahrenversicherung (Institute Cargo Clauses A); CIF nur die Mindestdeckung (Clauses C).
Wer es kennen muss
- Vertriebs- und Einkaufsteams, die Angebote erstellen oder annehmen.
- Spediteure, die die Abschnitte kalkulieren und organisieren, die die Klausel ihrem Kunden zuweist.
- Verkehrsleiter-Kandidaten und Logistikstudierende, bei denen die elf Klauseln geprüft werden.
Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer den geltenden Text der Vorschrift.