Wer in der EU Güterkraftverkehr betreibt, muss vier Anforderungen der Verordnung 1071/2009 erfüllen: tatsächliche und dauerhafte Niederlassung, Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Der Verkehrsleiter bringt die fachliche Eignung ein und steht für die Zuverlässigkeit ein.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit beträgt 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug. Die fachliche Eignung wird durch eine Bescheinigung nachgewiesen, die eine Prüfung über die acht Sachgebiete des Anhangs I voraussetzt: Zivil-, Handels-, Sozial- und Steuerrecht, Unternehmensführung, Marktzugang, technische Normen und Straßenverkehrssicherheit.
Ein Spediteur, der Transporte nur mit fremden Fahrzeugen organisiert, braucht keinen Verkehrsleiter; er braucht ihn, sobald er eigene Lkw betreibt.