Der Fahrtenschreiber zeichnet Minute für Minute auf, was der Fahrer tut: Lenken, andere Arbeiten, Bereitschaft oder Ruhe. Fahrzeuge, die der Verordnung 561/2006 unterliegen, müssen einen haben, und der Fahrer meldet sich mit seiner persönlichen Karte an. Aktuelle Geräte sind digital und erfassen auch die Position.
Die Daten werden regelmäßig heruntergeladen und im Unternehmen aufbewahrt; Straßenkontrollen lesen sie sofort aus. Für den Verkehrsleiter ist der Fahrtenschreiber Kontrollinstrument und Sanktionsquelle zugleich: Ein Zeitverstoß wird mit seinen Daten bewiesen.
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