Bei CIF bucht und bezahlt der Verkäufer das Schiff und eine Versicherung mit Mindestdeckung bis zum Bestimmungshafen. Das Risiko geht jedoch auf den Käufer über, sobald die Ware im Abgangshafen an Bord ist: Schäden auf der Reise macht der Käufer beim Versicherer geltend.
Die Klausel gilt nur für See- und Binnenschiffstransport. Für Containerladung empfiehlt die ICC CIP, das gleich funktioniert, aber für jeden Verkehrsträger gilt und die Lieferung bei Übergabe an den ersten Frachtführer ansetzt, nicht längsseits des Schiffs.
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