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Vorschriften · International

ADR — Gefahrgut auf der Straße

Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road (ADR), UNECE, 2025 edition

Letzte Überprüfung · 26. August 2026

Was es ist

Das ADR ist das UNECE-Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: welche Stoffe befördert werden dürfen, wie sie klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet, bezettelt und dokumentiert werden, was Fahrzeug und Fahrer benötigen und wofür jeder Beteiligte der Kette verantwortlich ist.

Alle zwei Jahre gilt eine neue Fassung; aktuell ist die Ausgabe 2025. In der EU wird es durch die Richtlinie 2008/68/EG auf den innerstaatlichen Verkehr ausgedehnt.

Wo es gilt

Die Vertragsparteien (der größte Teil Europas und darüber hinaus) für die internationale Straßenbeförderung; innerstaatliche Beförderungen in der EU folgen denselben Anlagen über die Richtlinie 2008/68/EG.

Was man wissen muss

  1. 01Gefährliche Güter sind in neun Klassen eingeteilt und werden durch eine vierstellige UN-Nummer identifiziert, von der alle weiteren Anforderungen abhängen.
  2. 02Absender, Beförderer und Empfänger haben jeweils eigene Pflichten (Kapitel 1.4); der Absender verantwortet Klassifizierung, Verpackung und Beförderungspapier.
  3. 03Unternehmen, die gefährliche Güter versenden oder befördern, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen (Abschnitt 1.8.3).
  4. 04Fahrer von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern benötigen eine ADR-Schulung und eine Bescheinigung (Kapitel 8.2), sofern keine Freistellung greift.
  5. 05Begrenzte Mengen (Kapitel 3.4) und freigestellte Mengen (Kapitel 3.5) lockern die meisten Anforderungen für kleine Verpackungen; die Freistellung nach 1.1.3.6 arbeitet mit einem Punktesystem je Beförderungseinheit.
  6. 06Beförderungspapier (5.4.1) und schriftliche Weisungen (5.4.3) müssen mitgeführt werden; das Fahrzeug trägt orangefarbene Tafeln und Großzettel (Kapitel 5.3).

Wer es kennen muss

  • Absender und Spediteure, die Güter klassifizieren und das Beförderungspapier ausstellen.
  • Beförderer und Fahrer, die Bescheinigung, Ausrüstung und schriftliche Weisungen benötigen.
  • Gefahrgutbeauftragte und alle, die die Gefahrgutbeauftragten- oder ADR-Fahrerprüfung ablegen.

Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer den geltenden Text der Vorschrift.