Das AETR ist das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals von 1970, verwaltet von der UNECE. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gilt die Verordnung 561/2006; verlässt die Fahrt diesen Raum, greift das AETR.
Die Hauptgrenzen sind an die EU-Verordnung angeglichen: 4,5 h Lenkzeit, dann 45 min Pause, 9 h täglich, 56 h wöchentlich. Planen Sie eine Fahrt in die Türkei, die Ukraine oder den Balkan, ändern sich Tachograph und Regeln kaum, wohl aber die Rechtsgrundlage.
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