Was es ist
Die Verordnung 561/2006 legt Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer von Güterfahrzeugen über 3,5 t und von Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen fest; sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, im EWR und in der Schweiz identisch.
Die Einhaltung wird mit dem Fahrtenschreiber aufgezeichnet (Verordnung 165/2014). Außerhalb der EU gilt das AETR-Abkommen mit denselben Kernwerten.
Wo es gilt
Alle EU-Mitgliedstaaten, der EWR und die Schweiz, für Fahrzeuge über 3,5 t. Nationale Ausnahmen nach Artikel 13 (z. B. bestimmte örtliche oder landwirtschaftliche Verkehre) sind hier nicht berücksichtigt.
Was man wissen muss
- 01Fahrtunterbrechung: 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit, teilbar in 15 + 30 Minuten in dieser Reihenfolge (Art. 7).
- 02Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden, zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängerbar (Art. 6.1).
- 03Wöchentliche Lenkzeit: 56 Stunden (Art. 6.2); 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Art. 6.3).
- 04Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden, höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden reduzierbar (Art. 8).
- 05Wöchentliche Ruhezeit: 45 Stunden, auf 24 Stunden reduzierbar mit Ausgleich vor Ende der dritten folgenden Woche (Art. 8.6).
- 06Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden (Art. 8.8).
Wer es kennen muss
- Berufskraftfahrer, die ihren Tag nach diesen Grenzen planen.
- Verkehrsleiter und Disponenten, die für die von ihnen erstellten Pläne haften.
- Ausbilder, die auf die Fahrerqualifikation und die Verkehrsleiterprüfung vorbereiten.
Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer den geltenden Text der Vorschrift.