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Vorschriften · Europäische Union

Lenk- und Ruhezeiten — Verordnung 561/2006

Regulation (EC) No 561/2006 on the harmonisation of certain social legislation relating to road transport

Letzte Überprüfung · 15. Juli 2026

Was es ist

Die Verordnung 561/2006 legt Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten für Fahrer von Güterfahrzeugen über 3,5 t und von Fahrzeugen mit mehr als neun Sitzplätzen fest; sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten, im EWR und in der Schweiz identisch.

Die Einhaltung wird mit dem Fahrtenschreiber aufgezeichnet (Verordnung 165/2014). Außerhalb der EU gilt das AETR-Abkommen mit denselben Kernwerten.

Wo es gilt

Alle EU-Mitgliedstaaten, der EWR und die Schweiz, für Fahrzeuge über 3,5 t. Nationale Ausnahmen nach Artikel 13 (z. B. bestimmte örtliche oder landwirtschaftliche Verkehre) sind hier nicht berücksichtigt.

Was man wissen muss

  1. 01Fahrtunterbrechung: 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit, teilbar in 15 + 30 Minuten in dieser Reihenfolge (Art. 7).
  2. 02Tägliche Lenkzeit: 9 Stunden, zweimal pro Woche auf 10 Stunden verlängerbar (Art. 6.1).
  3. 03Wöchentliche Lenkzeit: 56 Stunden (Art. 6.2); 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Art. 6.3).
  4. 04Tägliche Ruhezeit: 11 Stunden, höchstens dreimal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten auf 9 Stunden reduzierbar (Art. 8).
  5. 05Wöchentliche Ruhezeit: 45 Stunden, auf 24 Stunden reduzierbar mit Ausgleich vor Ende der dritten folgenden Woche (Art. 8.6).
  6. 06Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden (Art. 8.8).

Wer es kennen muss

  • Berufskraftfahrer, die ihren Tag nach diesen Grenzen planen.
  • Verkehrsleiter und Disponenten, die für die von ihnen erstellten Pläne haften.
  • Ausbilder, die auf die Fahrerqualifikation und die Verkehrsleiterprüfung vorbereiten.

Informative Zusammenfassung, keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor einer Entscheidung immer den geltenden Text der Vorschrift.