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Lernen · Glossar

Lenkzeit

Grenzen der VO 561/2006: 9 h täglich (zweimal wöchentlich 10 h), 56 h wöchentlich, 90 h in zwei Wochen (Art. 6).

Lenkzeit ist, was der Fahrtenschreiber bei fahrendem Fahrzeug aufzeichnet. Die Verordnung 561/2006 begrenzt sie auf 9 Stunden täglich, zweimal wöchentlich auf 10 Stunden verlängerbar; 56 Stunden pro Woche; und 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen (Art. 6).

Alle 4,5 Stunden ist eine Unterbrechung von 45 Minuten fällig (Art. 7), zwischen den Schichten die tägliche Ruhezeit (Art. 8). Diese Grenzen gelten für Fahrzeuge über 3,5 t in der EU, im EWR und in der Schweiz; außerhalb gilt das AETR.

Beim Kalkulieren einer Fahrt rechnen Sie die Strecke gegen diese Grenzen, nicht gegen die Kartengeschwindigkeit: Barcelona–Hamburg ist kein Tag. Das Lenkzeiten-Werkzeug übernimmt diese Rechnung.