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Lernen · Glossar

Tägliche Ruhezeit

11 Stunden Ruhe in jedem 24-Stunden-Zeitraum, dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten auf 9 h verkürzbar (VO 561/2006, Art. 8).

Die regelmäßige tägliche Ruhezeit beträgt 11 zusammenhängende Stunden innerhalb jedes 24-Stunden-Zeitraums ab Ende der vorherigen Ruhezeit. Sie darf in zwei Teile geteilt werden, der erste mindestens 3 h, der zweite mindestens 9 h. Eine Verkürzung auf 9 h ist nur dreimal zwischen zwei Wochenruhezeiten erlaubt.

Für den Spediteur begrenzt das, wann ein Lkw ankommen kann: Ein Fahrer, der um 6 Uhr begonnen hat, kann nicht um 23 Uhr zustellen, ohne vorher die Ruhezeit abgeschlossen zu haben. Rechnen Sie das durch, bevor Sie dem Kunden eine Uhrzeit zusagen.