Zum Inhalt springen
glauc.cat

Lernen · Glossar

Fahrtunterbrechung

45 Minuten Unterbrechung nach 4,5 Stunden Lenkzeit, teilbar in 15 + 30 Minuten (VO 561/2006, Art. 7).

Nach 4,5 Stunden Lenkzeit muss der Fahrer eine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten einlegen. Sie darf in zwei Teile geteilt werden: zuerst 15, dann 30 Minuten, in dieser Reihenfolge. Während der Unterbrechung darf weder gefahren noch anders gearbeitet werden.

Für den Disponenten entscheidet die Unterbrechung, wie viele echte Kilometer in einen Tag passen. Ein Tag mit 9 Stunden Lenkzeit braucht zwei Unterbrechungen, und Be- oder Entladen zählt nicht als Pause, wenn der Fahrer dabei arbeitet.