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Lernen · Glossar

EXW

Die Incoterm-Klausel mit Mindestpflicht für den Verkäufer: Bereitstellung im eigenen Werk; der Käufer verlädt und führt aus.

Auch: Ex Works

Bei EXW muss der Verkäufer die Ware nur in seinem Lager oder Werk bereithalten. Der Käufer übernimmt Verladung, Ausfuhrabfertigung, Transport und alles Weitere. Das Risiko geht auf den Käufer über, sobald die Ware ihm zur Verfügung gestellt ist.

Im internationalen Verkehr ist das eine problematische Wahl: Der Verkäufer verlädt den Lkw meist trotzdem (und trägt ein Risiko, das nicht seines ist), und der ausländische Käufer muss die Ausfuhr in einem fremden Land abwickeln. Die ICC empfiehlt in solchen Fällen FCA statt EXW.

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