Nimmt der Empfänger das Gut ohne Vorbehalt an, gilt es als in dem im Frachtbrief beschriebenen Zustand empfangen. Um das Reklamationsrecht zu wahren, setzt die CMR je nach Schadensart drei Fristen (Art. 30).
Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen: Vorbehalt bei der Ablieferung. Nicht erkennbare: schriftlich binnen 7 Tagen nach Ablieferung; nur Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt, Samstage zählen (Art. 30.1). Verspätung: schriftlicher Vorbehalt binnen 21 Tagen, nachdem das Gut dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde (Art. 30.3).
Ein Vorbehalt muss konkret sein: „3 Kartons nass“ genügt; „vorbehaltlich Prüfung“ nicht. Das CMR-Fristenwerkzeug berechnet die Termine ab dem Ablieferungstag.
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