Seit der Änderung der Regel VI/2 des SOLAS-Übereinkommens darf kein gepackter Container auf ein Schiff verladen werden, ohne dass der Versender seine verifizierte Bruttomasse gemeldet hat. Ohne VGM verlädt das Terminal nicht.
Es gibt zwei Methoden. Methode 1: den gepackten und verplombten Container auf einer geeichten Waage wiegen. Methode 2: das Gewicht jedes Packstücks, der Verpackungen, des Stau- und Sicherungsmaterials und die Containertara addieren, nach einem vom Land des Versenders zertifizierten Verfahren.
Verantwortlich ist der im Konnossement genannte Versender; oft ist das der Spediteur, der das House-B/L ausstellt. Die VGM muss vor dem Dokumenten-Cut-off bei der Reederei sein.